Allgemeine Informationen

Bestattungsmöglichkeiten

In den folgenden Beiträgen halten wir Informationen und Tipps bereit, die Ihnen bei der Umsetzung der Bestattung Ihres Kindes hilfreich sein können. Auch unsere Broschüre Hinweise zur Bestattung bündelt wesentliche Hilfestellungen in gedruckter Form.

Bestattungsrecht und -pflicht


Das deutsche Bestattungsrecht ist Ländersache, das heißt, jedes Bundesland darf für sich selbst entscheiden, wie es die Bestattung von Verstorbenen im Einzelnen regelt. Dadurch sind 16 individuelle Bestattungsgesetze entstanden. Die Gesetze unterscheiden zwischen Bestattungspflicht
 und Bestattungsrecht. Ob ihr Kind bestattungspflichtig ist, können Sie unter Gesetze: Bestattungsgesetz für das jeweilige Bundesland nachlesen.


Wenn ihr Kind bestattungspflichtig ist, müssen Sie selbst die individuelle Bestattung mit eigener Grabstätte veranlassen und bezahlen. In einigen Bundesländern ist ein Bestatter nicht zwingend vorgeschrieben. 

Wenn ihr Kind nicht bestattungspflichtig ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Sie nnen auf Ihr individuelles Bestattungsrecht verzichten und das Kind in der Obhut des Krankenhauses lassen, das mit ihm verfahren kann, wie es das Gesetz vorgibt. In den allermeisten Fällen werden zum Glück trotz im Gesetz beschriebener „Entsorgung“ mittlerweile „Sternenkinderbeisetzungen“ durchgeführt – erkundigen Sie sich bei der Klinikseelsorge.
Sie dürfen selbst die individuelle Bestattung mit eigener Grabstätte veranlassen. In den meisten Bundesländern dürfen fehlgeborene Kinder (Geburtsgewicht unter 500 Gramm) auch ohne Bestatter bestattet werden.


Hinweis: 

Individuelle Bestattung oder Sternenkinderbeisetzung?

Auch wenn Ihnen der Gedanke an eine Beerdigung zunächst Schmerzen bereitet und Sie alles weit von sich schieben möchten, weil es so unerträglich ist, lassen Sie sich Zeit zu spüren, ob eine Beerdigung und eine Grabstelle für Sie vielleicht doch eine Bedeutung haben könnten. Manchmal ändern sich  Empfindungen schon innerhalb von Tagen.
Eine Beerdigung ist nicht nur eine schwere Verpflichtung, sondern auch eine Chance, den Abschied bewusst zu leben. Natürlich wird der Schmerz dabei sehr deutlich spürbar, aber das ist er ohnehin. Man trauert nicht, weil da ein Grab ist, sondern weil man einen geliebten Menschen verloren hat. Viele suchen in ihrer Trauer einen Ort, wo sie hingehen können. Hat Ihr Kind ein Grab, dann wissen Sie, wo es ist. Wenn die Trauer langsam nachlässt, wird auch der Wunsch, zum Grab zu gehen, vielleicht langsam nachlassen. Und die Besuche am Grab schmerzen mit der Zeit vielleicht weniger.
Häufig merken Eltern nicht bestattungspflichtiger Kinder erst nach einiger Zeit, dass eine Beerdigung ihres Kindes gut für sie gewesen wäre. In den meisten Kliniken findet die Beisetzung erst nach einigen Wochen oder sogar Monaten statt. Erkundigen Sie sich, wie lange in Ihrer Klinik gewartet wird. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie sich noch anders entscheiden.
Die „Sternenkinderbeisetzung“ ist eine Gemeinschaftliche Bestattung (auch Sammelbestattung genannt), bei der alle innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verstorbenen nicht bestattungspflichtigen Kinder gemeinsam in einem Grab bestattet werden. Bis dahin werden die Kinder im Krankenhaus aufbewahrt. Die Bestattungen sind oft Urnenbestattungen und finden meist ein- bis viermal im Jahr statt. Nicht bei allen Beisetzungen dürfen die Eltern anwesend sein. Die nötigen Auskünfte dafür erhalten Sie bei der Klinikseelsorge der Krankenhäuser. Die Klinikseelsorge gestaltet oft auch die meist angebotenen Trauerfeiern, an denen die Eltern, Geschwister, Großeltern und weitere Verwandte und Freunde teilnehmen können.

Arten der Bestattung


Die Vor- und Nachteile jeder Bestattungsart können nur individuell nachempfunden werden. Zur Entscheidungsfindung empfehlen wir zunächst, sich ein Wunschbild für die anstehende Bestattung zu überlegen und dann zu versuchen, dieses umzusetzen. Ein guter Bestatter wird sich allen Wünschen gegenüber offen zeigen und seine Begleitung anbieten, ohne Sie bevormunden zu wollen.

Weitere Informationenfinden Sie auch hier: www.aeternitas.de 


Bestattungsformen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung unterscheidet man zwischen der Bestattung = Einäscherung der Leiche und der Beisetzung in der Ruhestätte (Grab oder Urnenwand). Urnenbestattungen sind nicht grundsätzlich günstiger als Erdbestattungen, da zu den Kosten der Urne und des Kremierens auch die Kosten für den Sarg hinzukommen. Dafür gibt es aber für Urnenbestattungen verschiedene Bestattungsorte zur Auswahl – und eine Umbettung kann unproblematischer sein (z. B. bei Umzug).

Bestattungsorte

  • Friedhof
  • freigegebene Waldstücke (nur bei Feuerbestattung)
  • Seebestattung (nur bei Feuerbestattung)

Sie dürfen den Friedhof frei wählen, haben jedoch nur auf den Friedhöfen der Gemeinde des letzten amtlich gemeldeten Wohnortes ein gesetzliches Recht auf die Beisetzung. Wenn Sie eine Bestattung an einem anderen Ort als Ihrem Wohnort wünschen, müssen Sie dies vorher mit dem zuständigen Friedhofsamt klären, was in der Regel aber keine Probleme bereitet. 


Baumbestattungen

Im RuheForst® und FriedWald® gibt es mancherorts auch die Möglichkeit eines kostenlosen Grabplatzes für bestattungspflichtige Kinder. Lediglich die Beisetzungskosten fallen an. Im RuheForst heißen diese Orte RegenbogenBiotope, im Friedwald sind es die Sternschnuppenbäume. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Betreibern selbst. Außer den bekanntesten Anbietern von Baumbestattungen gibt es lokal auch kleinere Anbieter. Fragen Sie Ihren Bestatter. 


Gräberarten*

unterschieden nach 

  • der Anzahl der Grabstellen (Einzelgrabstätten, Familiengrabstätten)
  • der Art der Bestattungsform (Urnengrabstätten, Erdgrabstätten)
  • der Art des Bestattungszieles (Wahlgräber, Reihengräber, anonyme Grabstätten)

Die Liegefristen sind bei den einzelnen Grabarten sehr unterschiedlich, sie können 5 – 25 Jahre betragen. Familiengräber bestehen im Allgemeinen länger. Das Nutzungsrecht für Einzel- und Familiengräber kann je nach Friedhofsordnung bei Bedarf auch verlängert werden.

Außer der Beisetzung in einem Familiengrab ist auch die Beisetzung in einem bereits bestehendem Einzelgrab (eines Familienangehörigen) möglich. Bei der Öffnung von Gräbern ist dies mit den verantwortlichen Familienangehörigen abzuklären, ebenso ist das Friedhofsamt wegen der Öffnung anzusprechen. Wenn Sie zu einem Familienangehörigen hinzu bestatten, sollten sich unbedingt erkundigen, wann das Grab aufgelöst wird, d. h. wann die Ruhezeit endet. Vielleicht ist Ihnen die Spanne zu kurz und Sie möchten doch lieber ein Kindereinzelgrab. 

Auf die Grabsteine bei Kinderreihengräbern/Einzelgräbern kann auch dann der Name des Kindes eingetragen werden, wenn dieser offiziell nicht ins Familienstammbuch eingetragen wurde (fehlgeborenes Kind).

Auf anonyme Gräberfelder darf i. d. R. kein Blumenstrauß, kein Grabstein o.ä. gelegt bzw. gestellt werden. Auch ist die Anwesenheit der Eltern bei „stillen Beisetzungen“ nicht immer erlaubt.

Informationen über die auf Ihrem Friedhof möglichen Grabarten erhalten Sie beim zuständigen Friedhofsamt. Dort können Sie auch die Preise und die Liegedauer des Grabes erfragen und den Termin für die Beisetzung vereinbaren. 

*Quelle: www.wikipedia.org
Stand 19.11.2014


Gräberfelder für Sternenkinder

Sie zählen zu den anonymen Grabstätten, d. h. meist ist keine Anbringung von Namenstafeln vorgesehen. Den Wünschen vieler Eltern folgend gibt es mancherorts mittlerweile doch die Möglichkeit. Meist steht als Gedenkstein eine Statue oder Stele in der Mitte des Gräberfeldes. Die Bestattung auf einem Gräberfeld ist i. d. R. nur nicht bestattungspflichtigen Kindern erlaubt (mancherorts können aber auch bestattungspflichtige Kinder dort beerdigt werden). An der Beisetzung dürfen die Eltern meist teilnehmen. Entgegen anderer anonymer Grabstätten dürfen hier oft auch persönliche Dinge abgelegt werden. 

Abschied nehmen

 

Ihr Kind ist etwas Besonderes – das dürfen Sie in der Gestaltung des Abschieds zum Ausdruck bringen. Diese letzte Liebestat kann Ihnen in Ihrer weiteren Trauerverarbeitung sehr hilfreich sein. Wenn Sie etwas Bestimmtes gern hätten, fragen Sie offen nach – beim Seelsorger, beim Bestatter, bei der Hebamme. Es gibt kein Richtig und Falsch. Es gibt nur Sie und Ihre ganz individuellen Herzenswünsche. Folgen Sie ihnen und bitten Sie um Hilfe, wenn Sie nicht weiterwissen oder -können. Die meisten Helfer möchten gern helfen, wenn sie nur wissen, wie. Außer der Aufbahrung zu Hause sind die meisten der unten genannten Möglichkeiten auch bei einer Beisetzung auf einem Gräberfeld möglich. Sprechen Sie dazu Ihre Hebamme / betreuende Krankenschwester / Ärztin / Seelsorgerin an.

Sie können von Ihrem Kind und allen anstehenden Ritualen und Tätigkeiten Fotografien machen (oder machen lassen, vielleicht von einer guten Freundin oder vom Bestatter) – vom Kind, vom Sarg, von der Aufbahrung, von der Trauerfeier. Das ist nicht „merkwürdig“ – es ist Ihr Kind und sein Abschiedsfest. Es gibt die deutschlandweite ehrenamtliche Initiative „Dein Sternenkind“ (www.dein-sternenkind.eu), deren Fotografen kostenfrei professionelle Fotos der verstorbenen Babys und deren Familien machen.

Wenn Sie es wünschen, lassen Sie ihr Kind von einem Priester segnen, wenn es nicht mehr getauft werden konnte. Diese Handlung kann Sie in ihrem Gefühl, dass Ihr Kind wertvoll und wichtig ist, bestärken und Ihnen Kraft für die kommenden Wochen und Monate der Trauer geben. Dazu kann eine Taufkerze angefertigt oder gekauft werden.

Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind selber zu waschen (oder mit gut riechendem Öl zu betupfen) und mit eigenen Kleidern anzuziehen. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, noch einen Hand – und Fußabdruck zu machen (z. B. ganz fix mit Playdoh®-Knete). Wenn ihr Baby sehr klein ist und Sie keine passende Kleidung finden, können Sie in der Klinik nachfragen, ob diese Kleidung der www.aktion-schmetterlingskinder.de oder anderer Initiativen haben. Viele Kreißsäle nehmen mittlerweile an solchen Aktionen teil. Bitten Sie darum, sich selbst die Kleider aussuchen zu dürfen. Wenn Sie diese Möglichkeit nicht haben, können Sie z. B. über www.sternenkindchen.de oder www.himmelskleider.de ebenfalls schnell passende Kleidung erhalten. 

Sie können den Sarg selbst schreinern / gestalten. Auch eine Urne kann bemalt werden. Größere Geschwisterkinder können dabei helfen und einen ganz eigenen Sarg gestalten, das tote Geschwisterchen wird so in die Familie integriert und die Trauer kann gemeinsam gelebt werden. Es kann sich sehr gut anfühlen, noch etwas für sein Kind  / Geschwisterchen / Enkelkind tun zu können. Als Bettchen können Sie auch eigenes Bettzeug nehmen. Der Sarg muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie den Sarg selbst herstellen möchten, fragen Sie dazu am einfachsten bei einem örtlichen Bestatter nach. Wenn Sie ein sehr kleines Kind haben, können Sie es auch in ein Körbchen aus Stoff legen. Darin kann ihr Kind kuschelig und würdevoll bis zur „Sternenkinderbeerdigung“ liegen und es kann mit eingeäschert werden. Fragen Sie in der Klinik nach, ob das möglich ist. Särge können meist nur über Bestatter bestellt werden, aber Sie können auch auf die liebevoll gestalteten Särgchen von www.sternenkindchen.de oder die Sternennester von www.sternennest.de zurückgreifen, die nicht über einen Bestatter bestellt werden müssen.

Eine Liste von Bezugsquellen für Bestattungsrequisiten finden sie in unserer Linksammlung.

Es ist oftmals ein hilfreiches Ritual für Eltern und Geschwister, dem verstorbenen Kind eine Sargbeigabe mitzugeben, z. B. einen Brief von Mutter, Vater, den Geschwistern oder allen gemeinsam, eine Zeichnung, ein Familienfoto oder ein Kuscheltier.

Überlegen Sie, ob Sie ihr Kind für einige Zeit in der vertrauten Intimität der eigenen Wohnung haben möchten. Eine Aufbahrung zu Hause ist in jedem Bundesland für eine gewisse Zeit möglich (meist 36 Stunden). Es ist ratsam, sich dafür einen Bestatter zu suchen, der die Familie intensiv begleiten kann. Es kann sehr tröstlich sein, das Kind mit nach Hause genommen zu haben, dorthin wo es gelebt hätte. Vor allem eröffnet es die Möglichkeit, sich ganz frei und unbeobachtet verabschieden zu können und keine zeitliche Begrenzung für den letzten Abschied zu haben. Lesen Sie unter Gesetze: Bestattungsgesetze mehr dazu.

Beerdigung und Trauerfeier


Auch wenn das Baby auf einem Gräberfeld bestattet ist, ist es absolut angemessen, danach noch eine persönliche Abschiedsfeier zu Hause oder in einem Lokal zu Ehren des Kindes zu geben, wo Sie auch individuelle Rituale durchführen können, die vielleicht auf dem Gräberfeld nicht möglich waren.

Denken Sie darüber nach, wer an der Beisetzung teilnehmen soll. Sie können die Trauergäste über eine Todesanzeige in der lokalen Zeitung einladen oder eigene Einladungen zu Trauerfeier und Beisetzung verfassen. Eine Todesanzeige ist mehr als die Bekanntgabe des Todes oder die Einladung zur Trauerfeier: Sie zeigt den Lesern, dass Sie Ihr Kind lieben und betrauern.

Überlegen Sie, wer den Sarg tragen soll. Es kann z. B. besonders für den Vater wichtig sein, dass er sein Kind auf seinem letzten Weg getragen hat. Vielleicht möchte dies auch ein anderes Familienmitglied gern tun.

Für die Mutter sollte eine Sitzmöglichkeit am Grab bestehen, wenn sie z. B. nach einer Kaiserschnittentbindung noch nicht längere Zeit stehen kann. 

Am Grab können Sie einen besonderen Spruch, ein Lied und / oder eine kurze Erzählung vortragen. Einige Vorschläge dazu finden Sie in der Rubrik Literatur / Gedichte und Geschichten. Wenn Sie das nicht können oder möchten, können Sie einen Trauerredner, einen Geistlichen, einen in diese Richtung ausgebildeten Bestatter oder einen Trauerbegleiter dafür engagieren. Lassen Sie sich die Grabrede aushändigen, nicht immer ist man im Moment der Beisetzung in der Lage, den Text voll aufzunehmen. Später kann sie Trost spenden und ist außerdem ein Stück Erinnerung an das Kind.

Sie können sich auch eine Grabbeigabe überlegen, die mit beerdigt wird. Viele Menschen werfen Blumen in das Grab. Sehr schön ist es auch, z. B. zwei gleichartige Steine (z. B. Specksteine in Herzform)zu besorgen, von denen einer mitbeerdigt wird und der andere mit nach Hause genommen werden kann. 

Sie können eine Kerze mit dem Namen ihres Kindes anfertigen lassen oder selbst gestalten, die bei der Trauerfeier angezündet wird. Diese Kerze können Sie auch bei künftigen Familienfesten in der Kirche anzünden und so das tote Kind in die Feier mit einbeziehen. Das ist eine schöne Geste zu zeigen, dass das tote Kind auch zur Familie gehört.

Sie können am Grab / bei der Feier individuelle Rituale vollziehen, z. B. Luftballons oder Drachen steigen lassen. Oder zünden Sie viele kleine Teelichter an, die jeder Beerdigungsgast dann am Grab abstellen kann.

Bezugsquellen


WWW.STERNENKINDCHEN.DE

Webshop für kleinste Särge ab 20 cm und Bekleidung –
Von betroffenen Müttern gegründet
Anika Flieger-Hinrichs
Escherstraße 9 | 50767 Köln
Telefon (0221) 99479601 | Telefax (0221) 4695607
info@sternenkindchen.de | www.sternenkindchen.de

WWW.MINISARG.DE

Ein Projekt des Vereins Verwaiste Eltern Schleswig-Holstein e.V. –
Der Sarg hat ein Innenmaß von 23 cm und ist damit für fehlgeborene Kinder 
bis etwa zur 18. Schwangerschaftswoche geeignet. 
Verwaiste Eltern Schleswig-Holstein e.V.
Elke Heinen
Wiesenstr. 8 | 24894 Tolk 
Telefon (04622) 1894806
heinen@vesh.de | www.minisarg.de

WWW.FOETENSARG.DE  |  WWW.KINDERSARG.DE

Lieferung nur an Bestatter und Klinkseelsorge
Bau- und Möbeltischlerei Gerd Beßler
Waldstr. 2a | 02689 Sohland/Spree
Telefon (03593) 630182 | Telefax (03593) 630774
tischlerei.bessler@gmx.net | www.foetensarg.de

WWW.RITA-SCHAEFER.DE

Klassische Totengewänder für kleinste Babys
Rita Schäfer
Im Wiesengrund 4 | 56355 Diethard / Taunus
Telefon (06772) 94570 | Telefax (06772) 94572
schaefer@tach.de | www.rita-schaefer.de


WWW.CERAMON.COM

Besonderer Sarg „Himmelwolke“
CERAMON
Im Wiesengrund 4 | 09221 Neukirchen/Erzgebirge
Telefon (0371) 92094113 | Telefax (06772) 94572
mail@ceramon.com | www.ceramon.de


WWW.URNENGRESCHAFT.DE

Große Auswahl an schönen Babyurnen
URNENGESCHÄFT
Didierstrasse 1 | 65203 Wiesbaden
Telefon (030) 30807364
info@urnengeschaft.de | www.urnengeschaft.de


WWW.KLINIKAKTION.DE

Nur für Kliniken: Kostenfreie Schmetterlingskinder-Abschiedsbox
und Kleidung für fehlgeborene Kinder
Daniela Deuser (Projektleitung)
Telefon (06206) 964915 (Mo-Fr 12-18 Uhr) | Telefax (06206) 964917
info@klinikaktion.de | www.klinikaktion.de


WWW.GEDENKSHOP.DE

Große Auswahl an Fötensärgen, darunter auch Ungewöhnliches: 
Eiform, Moseskörbchen, Stoffverkleidung und Wiegenform
Gedenkshop
Christiane Elena Fleischhauer
AP: Volker Faßbender
Nordstraße 12 | 53757 Sankt Augustin
Telefon (0176) 2202271 (Mo-Fr 9-17 Uhr) | Telefax (02241) 27586
info@gedenkshop.de | www.gedenkshop.de

Weitere interessante Bezugsmöglichkeiten unter Kontakt: Links.

Ansprechpartner für Bestattungsfragen


Ute Heiler, Bestatterin und REGENBOGEN-Mitglied

Stapenhorststr. 40a
33615 Bielefeld 
Telefon (0521) 40 16 06
E-Mail: info@heiler-bestattungen.de

www.heiler-bestattungen.de


Aeternitas e.V. | Verbraucherinitiative Bestattungskultur

Aeternitas e.V. bietet eine „unabhängige, bundesweit tätige Verbraucherberatung für den Bereich Friedhof und Bestattung“ an, der außer vielfältigen Broschüren und Informationen rund um das Thema Bestattung für Mitglieder auch eine Rechtsberatung anbietet. Auf der Internetpräsenz findet sich auch eine gut recherchierte Rubrik zum Thema „Sternenkinder“. Die Initiative REGENBOGEN ist Mitglied bei Aeternitas.

www.aeternitas.de

 

Ansprechpartnerin: Sandra Silkenat