Gesetze

Petitionen

In Petitionen an den Bundestag und verschiedene Landtage setzt sich die Initiative REGENBOGEN politisch für die Rechte trauernder Eltern ein.

Ein Erfolgserlebnis war die Änderung des Personenstandsgesetzes 1994. Seither werden Kinder ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm personenstandsrechtlich erfasst. Seit der Petition von 1998 ist es möglich, den Namen totgeborener Kinder in das Familienstammbuch eintragen zu lassen.
Aktuell beschäftigen wir uns mit den Bestattungsgesetzen der Länder, die oft noch nicht den elterlichen Bedürfnissen Rechnung tragen. Dazu haben wir im März 2015 ein Positionspapier erarbeitet.