Allgemeine Informationen

Erste Hilfe

Wenn Sie erfahren haben, dass Ihr Baby im Mutterleib gestorben ist

Wenn das Herzchen ihres Kindes aufgehört hat zu schlagen, ist das für die Eltern ein großer Schock. Der Tod im Mutterleib kommt meistens ohne jegliche Vorzeichen und wird in der Regel bei Routineuntersuchungen festgestellt. Wir möchten Ihnen aus eigener Erfahrung raten:
 Lassen Sie sich Zeit!

Viele Eltern sind so überwältigt vom Schmerz und dem Nicht-Begreifen-Können, dass alles einfach über sie hereinbricht. Wenn aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, können Sie sich Zeit nehmen. Fahren Sie nochmal nach Hause, sprechen und weinen Sie miteinander, machen Sie sich, so gut es geht, bewusst, dass Ihr geliebtes Kind gestorben ist.

Suchen Sie sich den passenden Ort für die Geburt Ihres Kindes!

Auch wenn Ihr Kind tot ist, können Sie darüber nachdenken, wie es zur Welt kommen soll. Die meisten Eltern werden sich für die Geburt in einer Klinik entscheiden. Es gibt aber auch Hebammen, die Ihnen auch nach dem Tod Ihres Babys eine Hausgeburt ermöglichen, sofern aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht. Auch eine Geburt in einem Geburtshaus  ist möglich.

Es gibt Alternativen zur sofortigen Ausschabung!

Wenn Ihr Baby noch ganz klein ist, können Sie bei einer missed abortion auch auf einen natürlichen Abgang warten. Sprechen Sie mit Ihrem/r Frauenarzt/Frauenärztin oder Ihrer Hebamme darüber.

 


Für die Geburt in der Klinik

Vergessen Sie den Fotoapparat nicht. In den meisten Kliniken werden Bilder von Ihrem Baby gemacht, doch viele Eltern sind froh, wenn sie auch selber noch Fotos von ihren verstorbenen Kindern machen können.

Es gibt mittlerweile professionelle Fotografen, die ehrenamtlich in die Kliniken kommen, um die kleinen Babys zusammen mit ihren Eltern zu fotografieren. Diese Fotos sind eine wichtige, wunderschöne Erinnerung. Nähere Informationen finden Sie unter www.dein-sternenkind.eu

Vielleicht haben Sie ein Tuch, in das Sie Ihr Baby nach der Geburt einwickeln möchten, oder Sie haben, wenn Ihr Kind schon größer ist, bereits Kleidung vorbereitet.

Obwohl bereits viele Kliniken mit sogenannten Moseskörbchen ausgestattet sind, können Sie auch ein eigenes Körbchen mitbringen, in das Ihr Kind nach der Geburt gelegt werden kann.

Ganz wichtig: Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied!

Die Zeit, die Sie nach der Geburt mit Ihrem Kind verbringen, ist eine kostbare, unwiederbringliche Erfahrung. Nehmen Sie sich die Zeit, die sie brauchen, um sich von Ihrem Kind zu verabschieden. Wenn Sie auch nach dem Verlassen des Krankenhauses das Gefühl haben, Ihr Kind noch einmal sehen zu wollen, sprechen Sie mit Ihrer Hebamme oder der dortigen Klinikseelsorge.

Sie dürfen Ihr Kind nach der Geburt auch für 36 Stunden mit nach Hause nehmen und dort bis zur Bestattung aufbahren. In dieser Zeit ist ein intensiver Abschied möglich. Wenn Ihr Baby über 500 Gramm wiegt, muss es in den meisten Bundesländern von einem Bestatter gebracht und wieder geholt werden. Auch wenn es nicht überall gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Begleitung durch einen guten, erfahrenen Bestatter hilfreich sein.

Entscheiden Sie, ob auch Familienangehörige und Freunde sich von Ihrem Kind verabschieden dürfen. Je mehr Menschen Ihr Baby gesehen haben, umso greifbarer wird es für Ihre Umwelt. Wenn Sie das aber als zusätzliche Belastung empfinden, hören Sie auf Ihr Gefühl und bitten Sie Ihr Umfeld, Sie in Ihrer Trauer und dem Bedürfnis nach Rückzug zu respektieren.

Geschwisterkinder sollten nach unserer Erfahrung ihr totes Geschwisterchen sehen dürfen, wenn sie das möchten. Das tote Geschwisterchen wird so für sie greifbar, und sie können den Grund für die elterliche Trauer verstehen. Kinder gehen in aller Regel natürlich und ungezwungen mit dem Tod um. Wenn Sie dennoch unsicher sind, bitten Sie z. B. Ihre Hebamme oder die Klinkseelsorge um Hilfe.


Sie können Ihr Kind obduzieren lassen

Allgemeine Informationen finden Sie unter Infos: Obduktion, gesetzliche Definitionen unter Gesetze: Obduktion.

 

Sie dürfen Ihr Kind (fast) immer bestatten

Vielleicht hat man Sie vor der Geburt schon zur gewünschten Bestattung Ihres Babys befragt und vielleicht haben Sie sich auch schon für einen Weg entschieden. Sie können sich auch nach der Geburt des Babys noch einmal anders entscheiden, wenn Sie mit dem ersten Weg nicht glücklich sind. Näheres dazu erfahren Sie in den Rubriken Infos: Bestattungsmöglichkeiten und Gesetze: Bestattungsgesetze.



Sie haben ein Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme

Nach einer Fehl- oder Totgeburt steht Ihnen die Betreuung durch eine Hebamme zu. Diese kann Ihnen medizinische Details erklären, mit Ihnen über Ihr Kind und Ihre Trauer sprechen und Ihnen mit Körperübungen helfen, wieder einen Bezug zu Ihrem Körper zu bekommen. In einigen Orten werden auch spezielle Rückbildungskurse für Sterncheneltern angeboten.



Professionelle Hilfe

Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn Sie bemerken, dass Sie Ihre Trauer nicht allein bewältigen können. Obwohl Trauer nach unserer Erfahrung ein natürlicher Prozess ist, können durch die Trauerreaktion durchaus andere tiefsitzende Probleme geweckt werden, die mit Hilfe von Psychotherapeuten besser aufgearbeitet werden können.